ADAC Landpartie Classic

ADAC Landpartie Classic

Mit der ADAC Landpartie Classic etabliert der ADAC Berlin-Brandenburg in der Region ein neues Veranstaltungshighlight für anspruchsvolle Oldtimer-Liebhaber. Die ADAC Landpartie Classic führt Oldtimer-Freunde künftig auf wechselnden Routen durch die malerische Landschaft Brandenburgs. In den Wanderpausen steht eine Vielzahl an kulturellen und kulinarischen Erlebnissen bereit. Hier können sich Gleichgesinnte in geselliger Runde austauschen und fachsimpeln. Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe geht es für die Teilnehmer und ihre rollenden Raritäten durch das Ruppiner Seenland.

Die ADAC Landpartie Classic ist eine Oldtimer-Veranstaltung mit ausfahrtähnlichem Charakter („Oldtimer-Wandern“). Es werden keine Prüfungen mit festgelegten Durchschnittsgeschwindigkeiten durchgeführt. Die Startzeit der einzelnen Teilnehmer für die jeweilige Tagesetappe wird vorgegeben. Die Öffnungszeiten der WPs (Wanderpunkte) werden den Teilnehmern vor dem Start bekannt gegeben.

Die sich aus der vorgegebenen Fahrstrecke (gekennzeichnete Strecke) und der vorgesehenen Fahrzeit ergebende Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei max. 30 km/h.

Die Veranstaltung wurde als Oldtimer-Wander-Veranstaltung am 30.11.2015 von der Sportabteilung des ADAC Berlin-Brandenburg e.V. mit der Reg.-Nr. BB-01/16 registriert.

http://adac-landpartieclassic.de/

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können Oldtimer-Freunde mit historischen und klassischen Automobilen. Das Teilnehmerfeld ist begrenzt auf 80 Fahrzeuge. Die Auswahl erfolgt durch den Veranstalter und ist unabhängig vom zeitlichen Eingang der Nennung. Die teilnehmenden Fahrzeuge werden je nach Baujahr in folgende Fahrzeuggruppen eingeteilt:

Gruppe D: bis einschl. Baujahr 1945
Gruppe E: Baujahr 1946 – einschl. 1960
Gruppe F: Baujahr 1961 – einschl. 1970
Gruppe G: Baujahr 1971 – einschl. 1986

Dem Veranstalter ist freigestellt, Gruppen mit weniger als drei Fahr­zeugen mit der nächstjüngeren Gruppe zusammenzulegen oder darüber hinaus Sonderwertungen auszuschreiben (Bekanntgabe durch Bulletins).

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den deutschen Bestimmungen für Fahrzeuge im Straßenverkehr uneingeschränkt entspricht und ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug muss den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen entsprechen. Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für das genannte Fahrzeug sein.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Fahrzeugeigentümer dem Haftungsverzicht im Nennformular zugestimmt bzw. diesen unterschrieben hat.

 

Zur Anmeldung ADAC Landpartie Classic

 

quelle: adac-landpartieclassic.de