Kleine Nummernschilder für Oldtimer

Kleine Nummernschilder für Oldtimer

Unter Begeisterung aller Oldtimer Fans verkündet der VFV (= Deutsche Veteranen Fahrzeug Verband ), dass es bald wieder möglich sein wird, ein Kleinkraftradkennzeichen für Fahrzeuge vor dem Baujahr 1959 zu erhalten. Seit im März 2007 die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die damals aktuelle StVZO abgelöste, war die Möglichkeit, ein Kleinkraftradkennzeichen (wie aktuell bei 125ern) für ältere Fahrzeug zu bekommen, nicht mehr möglich ohne eine Sondergenehmigung. Der Deutsche Veteranen Fahrzeug Verband setzte sich – unter anderem in zahlreichen Treffen mit dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in der Hauptstadt Berlin dafür ein, dass die Verordnung diesbezüglich wieder auf den alten Stand geändert werden. Als Auslöser hierfür gelten vor allem die baulichen Beschaffenheiten an alten Motorrädern, die einerseits nur eingschränkten Raum für Kennzeichen zur Verfügung haben und deren Kennzeichenbeleuchtungen nur auf kleine Schilder ausgelegt sind. Schon jetzt sind die Zulassungsstelle angewiesen entsprechend zu handeln. In der für das Jahresende erwarteten geänderten Zulassungsverordnung wird die Kleinkraftradkennzeichen für Fahrzeuge vor Baujahr 1959 wieder enthalten sein. In unseren Kreisen freuen wir uns sehr über diese Entscheidung zur Verwendung von kurzen Nummernschildern für Oldtimer.